Eva-Maria Lanig-Drake - Hebamme und Krankenschwester
  • Mutter von 2 Kindern
  • 1984 - 1987 Ausbildung zur Krankenschwester in Rottweil
  • 1987 - 1993 Krankenschwester in der BG-Unfall-Klinik Tübingen
    (u.a. Intensiv- und OP-Abteilung)
  • 1993 - 1995 Ausbildung zur Hebamme an der Hebammenschule der
    Universitäts-Frauenklinik Tübingen
  • seit 1995 Hebamme im Kreissaal der Universitäts-Frauenklinik Tübingen
  • seit 1995 Freiberufliche Hebamme in Empfingen + Umgebung
  • Publikationen: "Berufung in der vierten Generation"
    veröffentlicht in der Deutschen Hebammenzeitschrift zum Titelthema "Lebensweg Geburtshilfe" (Abbildung s. unten).
  • Fort- und Weiterbildungen:
    • 2020 - Akupunktur für Hebammen - Refresher
    • 2020 - Stillfortbildung
    • 2020 - Reanimationstraining - BasicLife Support nach ERC
    • 2020 - Weiterbildung zum Fitnesstrainer - C-Lizenz
    • 2019 - Update zu "Relevante Infektionen in der Schwangerschaft" - Universität Tübingen
    • 2018 - Interdisziplinäres perinatales Symposium (u.a. "das zu kleine Neugeborene", Humangenetik, ethische Fragen in der Perinatalmedizin)
    • 2018 - "Achtung Risikoschwangerschaft", eine Fortbildung des Perinatalzentrums der Universität Tübingen
    • 2018 - Notfalltraining für Hebammen (u.a. Erkennen und Diagnostik kritischer Situationen, Maßnahmen der Neugeborenen- und Erwachsenenreanimation, Grundlagentraining, Notfallausstattung)
    • 2017 - Evidenzbasierte Empfehlungen zur Pflege der gesunden Säuglingshaut
    • Geburtshilfliches Notfallmanagement (professionelles Risiko- u. Notfallmanagement im Wochenbett)
    • 2017 - Zikavirus und Q-Fieber - Symptome, Übertragung und geburtshilfliche Fakten
    • 2016 - Qualitätsmanagement (QM) für Hebammen des DHV
    • 2016 - Geburtshilfliches Management bei Mehrlingen
    • 2016 - Akupunktur - Weiterzertifizierung des Diploms
    • 2015 - Stillfortbildung der Elternschule im Mutter-Kind-Zentrum der Universitäts-Frauenklinik Tübingen, u.a. zu den Themen "Saug- und Schluckprobleme", "Unterstützung der Milchbildung"
    • 2015 - Stillfortbildung der Elternschule im Mutter-Kind-Zentrum der Universitäts-Frauenklinik Tübingen zum Thema "Falsche Freunde für mein Kind - Umgang mit Suchtmitteln in der Schwangerschaft und Stillzeit"
    • 2014 - Rückbildung - Neues mit und ohne Geräte
    • 2014 - Rückbildung - modifiziertes Pilates und Klassiker
    • 2013 - Rückbildung - Kraftzentrum Beckenboden. Moderne Therapien und Beckenbodentraining
    • 2013 - Akutaping
    • Hygiene im Klinikalltag
    • Seminare in Homöopathie
    • Wassergymnastik für Schwangere, zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung
    • Wassergeburt in Theorie und Praxis
    • Babyschwimmen
    • Kleinkindschwimmen
    • Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden
    • "Säuglingsernährung aktuell" im Rahmen der Landesinitiative "BeKi - Bewußte Kinderernährung" des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BaWü
    • Ernährung für Mutter und Kind (Dt. Gesellschaft für Ernährung)
    • Akupunktur-Diplom für Hebammen (nach den DHV-Richtlinien)
    • Pränataldiagnostik - Begleitung durch die Hebamme
    • Fachkongress "Das Neugeborene sicher beurteilen" - Krankheitsignale, Kommunikationesignale, Bindungsförderung
    • Anthroposophische Arzneimittel
    • Reanimation des Neugeborenen und des Erwachsenen
    • Stillen (nach WHO-Richtlinien)
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Die Tradition der Hebammen besteht seit 1903 in unserer Familie. Gerne möchte ich ihnen kurz unsere Geschichte vorstellen.

Maria Deuringer, geb. Baur, meine Urgroßmutter, begleitete am 2. Juli 1903 ihre erste Geburt in Empfingen. Zwei ihrer Schwestern waren ebenfalls als Hebammen tätig. In der damaligen Zeit ging es mit der Pferdekutsche, dem Schlitten, dem Fahrrad oder zu Fuß zu den Frauen, die sie bei Hausgeburten entband.

Maria Deuringer hatte selbst acht Kinder und begleitete von 1903 bis 1935 in und um Empfingen etwa 2000 Geburten.

Meine Großmutter Elisabeth Kronenbitter, geb. Deuringer begann 1933 ihre Ausbildung zur Hebamme an der Hebammenschule der Universitäts-Frauenklinik in Tübingen und legte 1935 das Hebammenexamen ab.

Von 1935 an praktizierte sie als freiberufliche Hebamme in Empfingen und Umgebung (Mühlheim, Wiesenstetten, Betra, Renfrizhausen, Dettingen, Ihlingen und Glatt).

Vor allem in den Kriegsjahren war die Arbeit als Hebamme sehr beschwerlich und auch manchmal nicht ungefährlich. Manche Geburten mussten im Keller begleitet werden, während die eigenen Kinder zu Hause warteten.

1943 kaufte Elisabeth Kronenbitter als erste Frau in Empfingen ein Auto.

Das Benzin war rationiert. 1945 wurde das Auto von der französischen Armee beschlagnahmt. Die Frauen mussten wieder mit dem Fahrrad besucht werden.

 

Elisabeth Kronenbitter gebar selbst 3 Kinder und entband bis 1971 über 2000 Kinder.

Meine Mutter Antonie Lanig, geb. Kronenbitter schloß im Juni 1964 ihre Ausbildung zur Hebamme in der Landesfrauenklinik und Hebammenschule Stuttgart ab.

Anschließend war sie freiberuflich in den Kreiskrankenhäusern Spaichingen, Horb, Oberndorf und Hechingen tätig und leitete Hausgeburten in Oberndorf, Horb, Spaichingen und Umgebung.

Parallel arbeitete sie in einer Privatpraxis/Geburtshaus in Mühringen.

Anschließend war sie 20 Jahre Beleghebamme im Kreiskrankenhaus Sulz. Auch in dieser Zeit begleitete sie weiterhin Frauen bei Hausgeburten und war freiberuflich tätig. Auch die Geburten ihrer vier Kinder fiel in diesen Abschnitt ihres Berufslebens.

1985 begann Antonie Lanig ihre Tätigkeit als Beleghebamme am Kreiskrankenhaus Horb. Auch während dieser wieder 20-jährigen Zeit entband sie weiterhin regelmäßig bei Hausgeburten, sie betreute die Mütter und ihre Kinder im Wochenbett und während der Nachsorge.

Seit 1986 leitete Antonie Lanig Geburtsvorbereitungskurse in Empfingen. 1993 ergänzte sie ihr Angebot mit Kursen zur Rückbildung.

Immer wieder wurde auch die Zeit mal knapp, wenn sie Frauen zur Geburt begleitete. 3 Kinder waren schneller und wurde unterwegs im Auto geboren.

2005 begann ein neuer Abschnitt. Antonie Lanig wechselte als freiberufliche Hebamme an das Kreiskankenhaus in Herrenberg, wohin sie bis 2010 Frauen zur
und bei der Geburt ihrer Kinder begleitete.

2014 wurde sie vom Landesverband der Hebammen in Baden-Württemberg für ihre 50-jährige Hebammentätigkeit geehrt.

In dieser langen Zeit hat Antonie Lanig über 3500 Geburten begleitet. Dabei konnte
es passieren, dass sie nach der Mutter auch deren Tochter und Enkelin entband.

Regelmäßige Fortbildungen, z.B. zu Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Stillen, Wassergeburt oder Ernährung von Mutter und Kind begleiteten diese lange Zeit.

Zum Ende des Jahres 2014 trat Antonie Lanig in den wohl verdienten Ruhestand.

Ich selbst, Eva-Maria Lanig-Drake, geb. Lanig, begann 1984 im Kreiskrankenhaus Rottweil zunächst eine 3-jährige Ausbildung zur Krankenschwester.

Von 1987 bis 1993 war ich als Krankenschwester auf der septischen Station, der Intensivabteilung und in der Operationsabteilung der BG-Unfall-Klinik in Tübingen tätig.

1993 folgte meine Ausbildung zur Hebamme an der Hebammenschule der Universitäts-Frauenklinik in Tübingen, dort wo 1935 bereits meine Großmutter ihre Hebammen-ausbildung abgeschlossen hatte.

Seit meiner Ausbildung arbeite ich im Kreissaal der Universitäts-Frauenklinik Tübingen. Während in früheren Jahren die Technik stärker im Vordergrund stand, erlebe ich den Trend zurück zur natürlichen Geburt.

Frauen können ihre Gebärposition selbst bestimmen, Stillen wird durch die Hebammen gleich nach der Geburt aktiv unterstützt und Mutter und Kind können ungestört im gemeinsamen Zimmer die erste Zeit miteinander erleben.

Ich bin selbst Mutter von 2 Kindern.

Parallel zur Arbeit in der Klinik begann 1995 meine freiberufliche Tatigkeit. So begleite ich seitdem Frauen in und um Empfingen in der Schwangerschaft und in der Nachsorge. In Empfingen biete ich verschiedene Kurse an, z.B. Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babyschwimmen und Kleinkindschwimmen.

Ein Merkmal der heutigen Tätigkeit ist die regelmäßige Fort- und Weiterbildung. So legte ich inzwischen erfolgreich mein Akupunkturdiplom ab und besuchte erfolgreich Seminare u.a. zu Homöopathie, Schwangerenvorsorge, Stillen, Ernährung von Mutter und Kind, Aku-Taping, Wassergeburt, Wassergymnastik, Baby- und Kleinkind-schwimmen sowie Geburtsvorbereitung und Rückbildung im Wasser.

Schließlich sind heute auch die modernen Medien ganz selbstverständlicher Teil der Hebammentätigkeit, ob nun die eigene Homepage oder der Kontakt über Facebook oder mit WhatsApp.

Auch ich kann bereits auf mehr als 2000 begleitete Geburten zurückblicken.

Im November 2015 erschien unter "Berufung in der vierten Generation" die von mir zusammengetragene Geschichte unserer Familientradition in einem 5-seitigen Artikel der Deutschen Hebammenzeitschrift zum Titelthema "Lebensweg Geburtshilfe".

Abschließend noch einige Eindrücke aus der Presse: 

Antonie Lanig war 50 Jahre unterwegs für Mutter und Kind. Dafür wurde sie im Sommer 2014 vom Hebammenverband ausgezeichnet.

Das Wasser, bzw. das Empfinger Hallenschwimmbad wurde bald für die Kurse "erobert". 

Und bald gingen auch die ganz Kleinen ins Wasser.
Die drei Generationen tauschten immer wieder ihre Erfahrungen aus.

Im Jahr 2008 wurde im Heimatmuseum Empfingen eine viel besuchte Ausstellung über die "Empfinger Hebammen-Dynastie" gezeigt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Vertragspartner der Hebamme Eva-Maria Lanig-Drake (nachfolgend „die Hebamme“). Dies umfasst alle Teilnehmer*innen an den Kursen in Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege, Aquafitness für Schwangere, Rückbildung, Babyschwimmen, Kleinkindschwimmen, Breikosteinführung und Babymassage sowie alle Teilnehmer*innen an der geburtsvorbereitenden Akupunktur.

Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich zusätzlich auf alle anderen Leistungen der Hebamme und gilt spätestens mit der Anmeldung zu einer der oben angebotenen Leistungen.

 

2. Angebote, Auftragsannahme

Die Zustellung von Kursanmeldungen durch die Hebamme stellt noch kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst bei Annahme der Kursanmeldung durch die Hebamme zustande.

Die Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Falls zu wenig Anmeldungen für einen Kurs bestehen, behält sich die Hebamme vor, den Kurs abzusagen. Für den Fall, dass zu viel Anmeldungen für einen Kurs bestehen, behält sich die Hebamme vor, die übersteigenden Anmeldungen nicht für diesen Kurs zu berücksichtigen.

Eine Anmeldung durch eine Kundin, einen Kunden ist bindend. Eine Absage, unabhängig von der Art des Grundes, ist bis 6 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Absage bis 3 Wochen vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 50 % des Kurspreises erhoben. Bei noch späterer oder gar keiner Absage vor Kursbeginn wird der volle Kurspreis (100%) in Rechnung gestellt.

Bitte beachten: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Angaben zur Krankenversicherung sind mit der Anmeldung mitzuteilen.

 

3. Lieferungen, Leistungen

Eine Kundin hat keinen Anspruch auf Rückzahlung, soweit sie Kursstunden nicht wahrnehmen kann. Von der Kundin versäumte Kursstunden sind von ihr selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar.

Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kursstunden bauen aufeinander auf. Versäumte Kursstunden können deshalb nicht nachgeholt werden. Die Kundin kann deshalb während eines laufenden Kurses auch nicht durch eine andere Teilnehmerin ersetzt werden.

Der Gebührenanspruch der Hebamme bleibt auch dann bestehen, wenn die Kundin einzelne Leistungen versäumt. Deshalb erhebt die Hebamme eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50 EUR. Diese ist von der Kundin vor Kursbeginn bei der Hebamme zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird nach Ende des Kurses zurückgezahlt, abzüglich der Kosten für evtl. versäumte Kurstermine.

Die Erstattung von Hebammengebühren im Rahmen einer privaten Krankenversicherung sind von den Einzelheiten des geschlossenen Krankenversicherungsvertrags abhängig, von dem die Hebamme keine Kenntnis hat.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Bei gesetzlich versicherten Kundinnen werden die Kurskosten von Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik direkt mit der Krankenkasse abgerechnet (alle Termine, die die Kundin wahrgenommen hat). Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung privat, nach der jeweils gültigen Hebammengebührenordnung. Die Rechnung wird am Ende des Kurses gestellt.

Die Kundin ist zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommene Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten für Kurse in Babyschwimmen, Kleinkindschwimmen und Aquafitness für Schwangere sind innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung fällig. Die Teilnahmebestätigung erfolgt nach Eingang der Kosten.

 

5. Haftung

Die Teilnahme an den angebotenen Kursen geschieht auf eigene Gefahr. Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Ablage von Kleidungsstücken und anderen Gegenständen geschieht auf eigene Gefahr. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für abgelegte Gegenstände.

 

6. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Gerichtsstand für beide Seiten ist Tübingen, es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vertraglich festgelegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so gilt gemäß § 306 BGB, dass der Vertrag im Übrigen gültig bleibt. Der Inhalt des Vertrages richtet sich in solchen Fällen dann nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

 

8. Allgemeine Sprechzeiten

Die Hebamme bietet folgende telefonische Sprechzeiten an:

• Montag bis Mittwoch von 8 bis 17 Uhr

• Donnerstag und Freitag von 8 bis 15 Uhr

   (nach § 5 Telemediengesetz, TMG)

Eva-Maria Lanig-Drake - Hebamme und Krankenschwester

Käsenbachstraße 18/1
72076 Tübingen
Tel.: 07071 / 36 00 98
Mobil: 0157 / 7 04 04 478
E-Mail: e.lanig-drake(at)web.de

Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Tübingen
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Hebamme - Bundesrepublik Deutschland
Ausbildung: 1993 bis 1995 an der Staatlichen Hebammenschule der Universitätsfrauenklinik Tübingen

Mitgliedschaft im Deutschen Hebammenverband e.V. www.bdh.de

Für Hebammen relevante Berufsregelungen:

  • Hebammengesetz
  • Hebammenhilfe-Gebührenverordnung
  • Hebammenausbildungs- und Prüfungsverordnung Berufsordnung des Landes Baden-Württemberg

Näheres finden Sie unter: www.bdh.de oder www.hebammengesetz.de

Umsatzsteuer-Identifikation: Die Hebammentätigkeit ist kein Gewerbe. Aus diesem Grund bin ich nach § 4, Nr. 14 USTG umsatzsteuerbefreit.

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Quellen
eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

DSGVO und "Whatsapp":

 

Nach aktuellem Stand ist Whatsapp nicht DSGVO-konform. Die berufliche Nutzung kann zu empfindlichen Strafen führen. Deshalb nutze ich whatsapp beruflich nicht. 

 

 

Allgemeine Datenschutzerklärung für Hebammen:

 

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit die für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

 

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Fällen regelmäßig der Fall ist:

Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin durch eine externe Abrechnungsstelle.

Sofern Probeentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

In Zeiten von Vertretungen erfolgt die Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an die vertretende Hebamme.

 

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferne besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.
Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

 

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 61 55 41-0
Telefax: 0711/61 55 41-15
E-Mail: poststelle@ifdi-bwl.de
Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Kontakt

Sie erreichen mich:

  • 0157 / 7 04 04 478
  • e.lanig-drake(at)web.de

​Meine Sprechzeiten:

  • Montag - Donnerstag
         von 9 bis 15 Uhr
  • Freitag
         von 9 bis 12 Uhr

oder nutzen Sie mein Kontaktformular unter "Kontakt".

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